Nina Sommer
- Osteopathin
- Kinderosteopathin
- Heilpraktikerin
- Mitglied im Verband der Osteopathen (VOD)
- Mitglied im Heilpraktikerverband
- Physiotherapeutin
- Manualtherapeutin
- Sport- und Gymnastiklehrerin
Andrea Preugschat-Rauner
- Osteopathin
- Kinderosteopathin
- Heilpraktikerin
- Physiotherapeutin
Osteopathie ist eine ganzheitliche Therapieform, die den Menschen in seiner Gesamtheit betrachtet. Sie dient dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen. Ausschließlich mit den Händen wird der gesamte Organismus untersucht. Je nach Untersuchungsergebnis wird die Ursache der Beschwerden behandelt.
Die drei Säulen der Osteopathie sind:
- Parietale Osteopathie
befasst sich mit dem Bewegungsapparat, den Muskeln und den Faszien - Viszerale Osteopathie
behandelt werden die inneren Organe und deren Aufhängungen - Craniosakrale Osteopathie
bezieht das gesamte Nervensystem vom Kreuzbein bis zum Schädel ein
Die Osteopathie zielt darauf ab, die gestörte Struktur und Funktion zu behandeln, so dass es zu ungestörtem Bewegungsfluss und somit zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte unseres Körpers kommt. Oftmals sind auch Babys von Anpassungsstörungen nach der Geburt betroffen, zeigen Trinkstörungen, Verdauungsprobleme und ähnliches. Die Kinderosteopathie kann den Säuglingen auf sanfte Weise helfen, eine ungestörte Entwicklung zu erfahren. Nach einem ausführlichen Anamnesegespräch erfolgen eine eingehende Untersuchung des gesamten Körpers und die Therapie durch die Hände des Therapeuten. Spannungen, Bewegungseinschränkungen und Festigkeiten im Gewebe lassen sich ertasten und mit speziell entwickelten Techniken der Osteopathie beheben.
Der Körper kann längere Zeit nach der osteopathischen Behandlung reagieren, deshalb wir der nachfolgende Therapietermin individuell auf den Patienten und die Symptomatik abgestimmt.
Kostenübernahme:
Die Kosten für die osteopathische Behandlung werden oftmals durch die privaten Kassen übernommen, je nach Versicherungspolice. Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich häufig an den Kosten, wenn eine privatärztliche Verordnung vorliegt